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 Arbeitsgemeinschaften  (AGs) sind freiwillige Angebote unserer Schule, die die Kinder zusätzlich zum regulären Unterricht annehmen können. Die Angebote sind meist auf bestimmte Klassenstufen festgelegt und sind nach offizieller Anmeldung verpflichtend, mindestens bis zum Ende des Schulhalbjahres, wahrzunehmen. 

Einen Überblick über die aktuellen Arbeitsgemeinschaften finden sie hier.

Bei besonderen Anlässen (z.B. Trauerfeier, Sportveranstaltung, Kur,...) können Sie Ihre Kinder vom Unterricht befreien lassen.
Bei Abwesenheit bis zu 3 Tagen ist der Klassenlehrer befugt eine entsprechende Erlaubnis  zu erteilen. Bei 4 Tagen oder mehr wird die Beurlaubung durch die Schulleitung erteilt. 
In jedem Fall ist eine Beurlaubung schriftlich unter Nennung des vollständigen Namens, der Adresse, des Geburtsdatums, der Zeit der Abwesenheit und eines triftigen Grundes anzufragen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an den Klassenlehrer wenden.  

FachFarbe
Matheblau
Deutschrot
Sachunterrichtgrün
Musikweiß
Religiongrau

Die Erledigung der Hausaufgaben sind verpflichtend. Hat ein Kind seine Unterrichtsmaterialien in der Schule vergessen, sind die Eltern dazu angehalten sich die benötigten Informationen, Arbeitsblätter, etc. zu beschaffen. Im Zeitalter der Neuen Medien stellt dies kein Problem dar. So kann ein Arbeitsblatt beispielsweise abfotografiert und versendet werden.

In außergewöhnlichen Härtefällen ist der Lehrer von den Eltern zu informieren ( Eintrag ins Hausaufgabenheft, Notiz). Die Hausaufgaben werden dann nach Absprache mit den Lehrkräften nachgeholt.

In jedem Krankheitsfall ist die Klassenlehrerin bzw. die Schule rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zu informieren.

Ab dem 4. Tag oder bei einer Häufung von Krankheitstagen ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen.

Es liegt in der Verwantwortung der Eltern sich über die Schul- und Hausaufgaben zu informieren und diese bei Gelegenheit nachzuarbeiten.

Es gibt nicht-meldepflichtige und meldepflichtige Krankheiten.

Zu den meldepflichtigen Krankheiten gehören:

- Tuberkulose, ...

Im Falle von meldepflichtigen Krankheiten ist es die Pflicht der Eltern die Schule über die Krankheit zu informieren...

Verstößt ein Kind gegen die Klassen- oder Schulregeln greifen je nach Schwere des Delikts verschiedene Ordnungsmaßnahmen. Diese entsprechend von einer Lehrkraft oder der Schulleitung verhängt.

Bei Klassenbucheinträgen und Schulverweisen sind die Eltern zu informieren.

Informationen zur Schulbuchausleihe finden sie >> HIER!.

 

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