Die Einrichtung von Elternvertretungen ist in den Schulgesetzen aller Bundesländer vorgeschrieben. Aufgrund der Bildungshoheit der Länder sind neben den Gremienbezeichnungen auch die Aufgaben und genauen Mitwirkungsrechte zwischen den einzelnen Bundesländern uneinheitlich geregelt. Jedoch gibt es bundesweit ähnliche Strukturen und Ziele. Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung, Fortschreibung oder Änderung pädagogischer Konzepte und die Kostengestaltung.  (https://de.wikipedia.org/wiki/Elternvertretung)

Schulelternsprecher

  • Herr Bäuerle
  • Frau Petri

Klassenelternsprecher

  • Klasse 1.1: 
  • Klasse 1.2:
  • Klasse 2.1: Fr. Kirchhauser, Fr. Balke
  • Klasse 2.2: Fr. Moschel, Fr. Zur Hausen
  • Klasse 3.1: Fr. Schuh, Fr. Brocke
  • Klasse 3.2: Fr. Weiland, Fr. Dejon
  • Klasse 3.3: Fr. Glomb, Fr. Kallenbrunnen
  • Klasse 4.1: Fr. Petri, Fr. Grieser
  • Klasse 4.2: Hr. Bäuerle, Fr. Hildebrand