Elternvertretung
Die Einrichtung von Elternvertretungen ist in den Schulgesetzen aller Bundesländer vorgeschrieben. Aufgrund der Bildungshoheit der Länder sind neben den Gremienbezeichnungen auch die Aufgaben und genauen Mitwirkungsrechte zwischen den einzelnen Bundesländern uneinheitlich geregelt. Jedoch gibt es bundesweit ähnliche Strukturen und Ziele. Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung, Fortschreibung oder Änderung pädagogischer Konzepte und die Kostengestaltung. (https://de.wikipedia.org/wiki/Elternvertretung)
Schulelternsprecher
- Schulelternsprecherin: Frau Ferencak
- 1. stellv. Schulelternsprecherin: Frau Marschali
- 2. stellv. Schulelternsprecherin: Frau Eierle-Pusse
Klassenelternsprecher
- Klasse 1.1: Frau Marschali, Frau Schmidt
- Klasse 1.2: Frau Braun, Frau Maier-Vogelgesang
- Klasse 1.3: Frau Keller, Frau Linn
- Klasse 1.4: Herr Klär, Herr Lauterbach-Paal
- Klasse 2.1: Frau Schweitzer-Gemmel, Frau Kieffer
- Klasse 2.2: Frau Graf-Neß, Frau Messner
- Klasse 2.3: Frau Ehrmantraut, Frau Bücheler-Sandmeier
- Klasse 3.1: Frau Ferencak, Frau Anton
- Klasse 3.2: Frau Eierle-Pusse, Frau Kaltenhäuser
- Klasse 3.3: Frau Wolter, Frau Simon
- Klasse 4.1: Frau Eierle-Geyer, Frau Schwerdt
- Klasse 4.2: Frau Ullrich, Frau Schwarz
- Klasse 4.3: Frau Köhler, Frau Meßmer